Gemeinsam gemeinnützig Kultur gestalten.

Die Möglichmacher!

Arts and Culture Germany e.V.

Arts and Culture Germany e.V. ist ein junger gemeinnütziger Kulturverein, der am 01.02.2019 in Köln gegründet wurde. Es ist unser Ziel, die kulturelle Vielfalt in Deutschland zu erhalten, auszubauen und zu fördern. Wir wollen das Spektrum insbesondere subkultureller Angebote stetig erweitern – und das generationsübergreifend. Ein wesentliches gemeinsames Ziel ist daher die Förderung und Erhaltung der Subkulturlandschaft, die Erschaffung neuer Freiflächen und Oasen für Kreative und Kulturschaffende sowie die Einführung niederschwelliger Kulturförderung.

Unser spezifisches Anliegen ist es, Kunst- und Kulturformen, die bislang gar nicht oder zu selten „miteinander“ gedacht und kombiniert wurden, kreativ und unvoreingenommen zu verbinden. Des Weiteren will der Verein neue Wege für interkulturelle Zusammenarbeit, kulturelle Bildung und spartenübergreifende Kulturprojekte öffnen und bessere Rahmenbedingungen für die regionale subkulturelle Szene schaffen, wozu auch die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren zählt. Dabei stehen seit der Vereinsgründung die systematische Förderung, Neugestaltung und der Ausbau familienkompatibler, spartenübergreifender, sprich: Genre-sprengender Kulturangebote (inklusive einer Rückbesinnung auf regionales Brauchtum), die Förderung der Kleinkunst und alternativen Musikkultur und – dort wo es angebracht ist – auch eine Rückkehr zu familien-freundlichen Uhrzeiten im Fokus der acht Gründer*innen und engagierten Vereinsmitglieder.

Reden ist Silber, Schaffen ist Gold.

Motto der Vereinsatzung

Unsere Vereinszwecke gemäß §2 der Vereinssatzung

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweiligen Fassung.
  2. Der Verein dient zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe (gem. § 52, Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 AO).
  3. Der Verein dient zur Förderung von Kunst und Kultur (gem. § 52, Abs. 1, Abs. 2 Nr.5 AO).
  4. Der Verein dient zur Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und zur Förderung des Völkerverständigungsgedankens (gem. § 52, Abs. 1, Abs. 2 Nr. 13 AO).
  5. Der Verein dient zur Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals (gem. § 52, Abs. 1, Abs. 2 Nr. 23 AO).
  6. Der Verein dient zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (gem. § 52, Abs. 1, Abs. 2 Nr. 25 AO).